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BFG: Keine Aussetzung der Einhebung von Abgabenerhöhungen für Selbstanzeigen

Erkenntnisse des BFGBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL.M.ÖStZB 2017/83ÖStZB 2017, 92 Heft 4 v. 6.3.2017

FinStrG: § 29 Abs 2 und Abs 6 idF BGBl I 2014/65

BAO: § 212a

In § 29 Abs 2 FinStrG wurde mit der Finanzstrafgesetznovelle 2010, BGBl I 2010/104, eine eigenständige Entrichtungsvorschrift für mit Selbstanzeige einbekannte Abgabenverkürzungen normiert, die sich gem § 29 Abs 6 FinStrG idF der Finanzstrafgesetznovelle 2014, BGBl I 2014/65, auch auf Abgabenerhöhungen für Selbstanzeigen, die anlässlich einer Prüfung erstattet werden, bezieht.

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