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BFG: Wiedereinsetzung bei irrtümlicher Entrichtung eines NoVA-Malusbetrages nach dem EuGH-Urteil Ioan Tatu

Erkenntnisse des BFGBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL.M.ÖStZB 2017/82ÖStZB 2017, 91 Heft 4 v. 6.3.2017

BAO: § 308

NoVAG: § 6a

Rechtsunkenntnis oder Rechtsirrtum sind zwar nach stRsp keine Wiedereinsetzungsgründe; können jedoch in Ausnahmefällen einen Wiedereinsetzungsgrund darstellen, etwa wenn der Irrtum von der Behörde veranlasst wurde und dieser Irrtum die Partei in der Folge hinderte, bestimmte Fristen einzuhalten.

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