UStG 1994: § 24
Der Verkauf eines gebrauchten Motorbootes mit einer Zulassung für einen bestimmten See besteht jedenfalls dann aus zwei selbstständigen Hauptleistungen,
wenn die gegenständlichen Leistungen (Lieferung des Bootes, Überlassung der Zulassung) auch unabhängig voneinander als Hauptleistungen in Anspruch genommen werden können, und