ErbStG: § 33
Wurde einer Privatstiftung im Jahr 2000 durch Stiftungsakte Vermögen zugewendet und von der Privatstiftung hierfür Schenkungssteuer entrichtet, ist gem § 33 lit a ErbStG die entrichtete Schenkungssteuer rückzuerstatten, wenn
ErbStG: § 33
Wurde einer Privatstiftung im Jahr 2000 durch Stiftungsakte Vermögen zugewendet und von der Privatstiftung hierfür Schenkungssteuer entrichtet, ist gem § 33 lit a ErbStG die entrichtete Schenkungssteuer rückzuerstatten, wenn