UStG 1994: § 12 Abs 10 und Abs 11
LVO: § 1 Abs 2 Z 3, § 6
Wurden im Jahr 2006 Vorsteuern iHv € 26.403,25 iZm der Errichtung eines Einfamilienhauses anerkannt und erfolgte erst im Jahr 2014 die Feststellung, dass die ausgeübte Ver-
UStG 1994: § 12 Abs 10 und Abs 11
LVO: § 1 Abs 2 Z 3, § 6
Wurden im Jahr 2006 Vorsteuern iHv € 26.403,25 iZm der Errichtung eines Einfamilienhauses anerkannt und erfolgte erst im Jahr 2014 die Feststellung, dass die ausgeübte Ver-