UStG 1994: § 12 Abs 3 Z 2
Hängen die einer Holdinggesellschaft in Rechnung gestellten Beratungsleistungen mit einer (geplanten, aber letztlich nicht zustande gekommenen) steuerbefreiten Beteiligungsveräußerung direkt und unmittelbar zusammen, kommt ein Vorsteuerabzug nach Maßgabe der wirtschaftlichen Gesamttätigkeit der Holdinggesellschaft nicht in Betracht.