GebG: § 33 TP 21 Abs 2 Z 6
Eine verfassungskonforme Auslegung spricht dafür, dass auch die entgeltliche Abtretung eines Optionsrechtes auf Erwerb eines Geschäftsanteiles an einer GmbH unter die Befreiung nach § 33 TP 21 Abs 2 Z 6 GebG zu subsumieren ist.