UStG 1994: § 6 Abs 1 Z 27
Gemäß § 6 Abs 1 Z 27 UStG sind die Umsätze der Kleinunternehmer steuerfrei. Ein Kleinunternehmer ist ein Unternehmer, der im Inland einen Wohnsitz oder Sitz hat und dessen Umsätze nach § 1 Abs 1 Z 1 und Z 2 UStG im Veranlagungszeitraum € 30.000,- nicht übersteigen.