UStG 1994: § 4 idF vor BGBl I 2012/112
MwStSystRL 2006/112/EG : Art 73, Art 80
Wird ein Schulgebäude durch eine GmbH an ihre alleinige Gesellschafterin (eine Gemeinde) vermietet, so ist (im Streitzeitraum 2009 bis 2012) die tatsächlich vereinbarte Gegenleistung als Umsatzsteuerbemessungsgrundlage anzusehen, selbst wenn dieser tatsächlich vereinbarte Preis für die Vermietung unter dem normalen Marktpreis gelegen wäre.