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BFG: Kleinunternehmerregelung - (Wohn)Sitz im Inland erforderlich

Erkenntnisse des BFGBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2017/47ÖStZB 2017, 68 Heft 3 v. 13.2.2017

UStG 1994: § 6 Abs 1 Z 27

Gemäß § 6 Abs 1 Z 27 UStG sind die Umsätze der Kleinunternehmer steuerfrei. Ein Kleinunternehmer ist ein Unternehmer, der im Inland einen Wohnsitz oder Sitz hat und dessen Umsätze nach § 1 Abs 1 Z 1 und Z 2 UStG im Veranlagungszeitraum € 30.000,- nicht übersteigen.

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