FLAG: § 6 Abs 1 und Abs 2, § 53 Abs 1
Erbringt der in Österreich wohnhafte und berufstätige Kindesvater keinerlei Unterhaltsleistungen gegenüber der in einem anderen EU-Mitgliedstaat lebenden und studierenden Tochter, deren Mutter bereits verstorben ist, so geht der Anspruch auf Familienbeihilfe auf die Tochter (Halbwaise) über.