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Zuordnung von Energieabgaben - Zeitpunkt der Entrichtung nicht entscheidend

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2017/370ÖStZB 2017, 716 Heft 24 v. 27.12.2017

EnAbgVergG: § 1 Abs 1 idF BGBl I 2004/92

Ist bezüglich einer beantragten Vergütung von Energieabgaben nur der Monat Jänner 2011 zu beurteilen, so kommt es bezüglich der Zuordnung der Energieabgaben nur auf die für diesen Monat - bis zur Entscheidung über den Vergütungsantrag - tatsächlich entrichteten Energieabgaben an.

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