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Gemeinsamer Rechtsirrtum keine "Übernahme" einer offensichtlichen Unrichtigkeit

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2017/367ÖStZB 2017, 714 Heft 24 v. 27.12.2017

BAO: § 293b

Gem § 293b BAO kann die Abgabenbehörde einen Bescheid insoweit berichtigen, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruht.

Seite 714


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