EStG 1988: § 2 Abs 3
LVO 1993: § 2 Abs 4
Erwirbt ein StPfl im Jahr 2005 ein Zinshaus und schenkt er dieses sodann bereits im Jahr 2010 - nach der Abschaffung der Schenkungssteuer und noch vor der Erwirtschaftung eines Gesamtüberschusses - seinen Kindern, da er in Sorge ist, es könne zur Wiedereinführung der Schenkungssteuer kommen, so liegt keine Liebhaberei vor, wenn der StPfl ursprünglich den Plan gehabt hat, die Vermietung bis zur Erreichung eines Gesamteinnahmenüberschusses fortzusetzen.