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Verlustreiche Vermietung aufgrund des Aussterbens der Innenstadt

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2017/314ÖStZB 2017, 661 Heft 23 v. 18.12.2017

EStG 1988: § 2 Abs 3, § 28

Ein StPfl erwarb im Jahr 1994 zu Vermietungszwecken ein Gebäude in der Nähe des Hauptplatzes einer niederösterreichischen Stadt.

Er bringt er vor, dass das Abweichen der Ergebnisse der Vermietung von der positiven Prognose seine Ursache in einer Unwägbarkeit gehabt habe. Diese Unwägbarkeit liege nach Ansicht des StPfl "im Krankheitsfall des Bürgermeisters X, der 1993 krankheitsbedingt, somit infolge Unwägbarkeit, aus dem Amt des Bürgermeisters" der niederösterreichischen Stadt ausgeschieden sei. Der nachfolgende Bürgermeister habe den Hauptplatz der Stadt für parkende Autos gesperrt, eine für die Zufahrt zum Mietobjekt wichtige Straße sei zur Einbahnstraße geworden, und es sei zur Förderung von Betriebsansiedlungen an der Peripherie gekommen. Diese Maßnahmen hätten die Besucherfrequenz im Bereich des Stadtzentrums beeinträchtigt und die Vermietung des Objektes erschwert.

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