DBA-Slowakei, BGBl 1979/34 iVm BGBl 1994/1046:
Art 7, Art 10 Abs 4 und Art 13 Abs 2 und Abs 4
Die Sacheinlage einer GmbH-Beteiligung in eine slowakische Personengesellschaft führt nur dann dazu, dass deren Nutzung der Betriebsstätte in Bratislava zugerechnet wird und Österreich somit das Besteuerungsrecht verliert, wenn ein funktionaler Zusammenhang zwischen der Beteiligung und den Aktivitäten der Betriebsstätte besteht.