EStG 1988: § 47 Abs 2
Vergibt eine Bau-GmbH Bauhilfsarbeiten (Heben, Senken, Tragen und Befördern von Lasten) an angebliche "Subunternehmer",
werden die Bauhilfsarbeiten jedoch nach dem Bedarf und nach den jeweiligen zeitlichen Gegebenheiten der Bau-GmbH erbracht,