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Wirksamkeit eines UFS-Bescheides trotz Missachtung einer Zustellvollmacht bei der Adressierung

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2017/291ÖStZB 2017, 621 Heft 21 v. 20.11.2017

VwGG: § 26 Abs 2

BAO: § 276 Abs 7 idF BGBl I 2009/20

§ 26 Abs 2 VwGG hat im Mehrparteienverfahren Bedeutung. Gemäß § 26 Abs 2 VwGG kann eine Beschwerde vor dem VwGH auch erhoben werden, bevor der Bescheid dem Bf zugestellt oder verkündet worden ist.

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