EStG 1988: § 5
Maßgeblich dafür, in welchem Wirtschaftsjahr der Veräußerungserlös einer verkauften Liegenschaft (bei Gewinnermittlung nach § 5 EStG 1988) bilanzsteuerlich zu erfassen ist, ist der Zeitpunkt der Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an der Liegenschaft (vgl zB das Erkenntnis des VwGH 26. 3. 2003, 97/13/0052, ÖStZB 2003/717).