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Polnische Kommanditgesellschaft auf Aktien gilt als Kapitalgesellschaft

Erkenntnisse des EuGHBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Nikolaus ZornÖStZB 2017/4ÖStZB 2017, 10 Heft 1 und 2 v. 25.1.2017

Kapitalansammlungs-RL 2008/7/EG : Art 2 Abs 1 Buchst b und c

EuGH 22. 4. 2015, C-357/13 , Drukarnia Multipress sp. z o.o. gegen Minister Finansów
ECLI:EU:C:2015:253

Die polnische Kommanditgesellschaft auf Aktien (eine Personengesellschaft, deren Kapital aus börsenfähigen Aktien der Kommanditisten und aus - grundsätzlich nur mit Zustimmung der Gesellschafter übertragbaren - Einlagen der Komplementäre besteht) ist eine Kapitalgesellschaft iSd § 2 Abs 1 der Kapitalansammlungsrichtlinie 2008/7/EG .

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