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Berücksichtigung des EU-Gehalts bei der sozialen Staffelung einer Wohnungssteuer zulässig

Erkenntnisse des EuGHBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Nikolaus ZornÖStZB 2017/3ÖStZB 2017, 8 Heft 1 und 2 v. 25.1.2017

Protokoll zum EU-Vertrag: Art 12

Nach Art 12 des dem EU-Vertrag beigefügten Protokolls sind die Gehälter von EU-Beamten von innerstaatlichen Steuern befreit. Diese Regelung bezweckt die Befreiung von jeder innerstaatlichen Besteuerung, die auf den von der EU ihren Beamten gezahlten Gehältern beruht, und damit auch die Anwendung eines innerstaatlichen Progressionsvorbehalten.

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