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Dreiecksgeschäfte - Vorabentscheidungsersuchen bezüglich Maßgeblichkeit der Ansässigkeit und der fristgerechten zusammenfassenden Meldung

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2017/1ÖStZB 2017, 3 Heft 1 und 2 v. 25.1.2017

UStG 1994: Art 25 idF BGBl I 2012/112

RL 2006/112 : Art 141

Ein Dreiecksgeschäft liegt nach Art 25 Abs 1 UStG 1994 dann vor, wenn drei verschiedene Unternehmer in drei verschiedenen Mitgliedstaaten Umsatzgeschäfte über einen Gegenstand abschließen und dieser unmittelbar vom ersten Unternehmer zum letzten Abnehmer geliefert wird.

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