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Keine Beschränkung der Anrechnung von Mindestkörperschaftsteuer bei natürlichen Personen als Rechtsnachfolger

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Birgit BleyerÖStZB 2017/249ÖStZB 2017, 514 Heft 18 v. 3.10.2017

UmgrStG: § 9 Abs 8

KStG 1988: § 24 Abs 4 Z 4

Gemäß § 24 Abs 4 Z 4 KStG 1988 ist die Mindeststeuer in dem Umfang, in dem sie die tatsächliche Körperschaftsteuerschuld übersteigt, wie eine Vorauszahlung anzurechnen. Die Anrechnung ist jedoch mit jenem Betrag begrenzt, mit dem die tatsächliche Körperschaftsteuerschuld die Mindestkörperschaftsteuer für diesen Veranlagungszeitraum übersteigt.

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