EStG 1988: § 10 Abs 7 Z 2 idF BGBl I 2011/76
Für die Anschaffung von Wertpapieren ist die Beantragung des investitionsbedingten Gewinnfreibetrages nur möglich, wenn die Wertpapiere bis zur erstmaligen Rechtskraft des Einkommen- oder Feststellungsbescheides in ein Verzeichnis iSd § 10 Abs 7 Z 2 EStG 1988 eingetragen werden. Eine Berichtigung des Verzeichnisses ist nur bis zur erstmaligen Rechtskraft zulässig.