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Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag für Wertpapiere

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Birgit BleyerÖStZB 2017/241ÖStZB 2017, 500 Heft 18 v. 3.10.2017

EStG 1988: § 10 Abs 7 Z 2 idF BGBl I 2011/76

Für die Anschaffung von Wertpapieren ist die Beantragung des investitionsbedingten Gewinnfreibetrages nur möglich, wenn die Wertpapiere bis zur erstmaligen Rechtskraft des Einkommen- oder Feststellungsbescheides in ein Verzeichnis iSd § 10 Abs 7 Z 2 EStG 1988 eingetragen werden. Eine Berichtigung des Verzeichnisses ist nur bis zur erstmaligen Rechtskraft zulässig.

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