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Unterschiedliche Besteuerungstechnik für inländische und ausländische Fonds gerechtfertigt

Erkenntnisse des EuGHBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Nikolaus ZornÖStZB 2017/222ÖStZB 2017, 439 Heft 15 und 16 v. 4.8.2017

Körperschaftsteuer

AEUV: Art 63

Nach schwedischem Recht werden die Dividendenerträge schwedischer Pensionsfonds mit 15 % eines fiktiven Kapitalertrages besteuert, der durch Anlegung des Zinssatzes für Staatsanleihen auf das Netto-Aktienvermögen des Fonds errechnet wird. Ausländische (hier: niederländische) Pensionsfonds unterliegen hingegen mit den aus Schwe-

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