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Einkommensteuerliche Regelung in Luxemburg, wonach Pensionsbezüge nur dann zu einer Steuergutschrift führen, wenn die Pension aus einer inländischen Quelle bezogen wird, verletzt die Arbeitnehmerfreizügigkeit

Erkenntnisse des EuGHBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Nikolaus ZornÖStZB 2017/218ÖStZB 2017, 427 Heft 15 und 16 v. 4.8.2017

Einkommensteuer

AEUV: Art 21, Art 45

1. Jeder Unionsbürger, der vom Recht auf Freizügigkeit der Arbeitnehmer Gebrauch gemacht und in einem anderen Mitgliedstaat als seinem Wohnsitzstaat eine Berufstätigkeit ausgeübt hat, fällt in den Anwendungsbereich der Arbeitnehmerfreizügigkeit nach Art 45 AEUV. Das gilt - unabhängig vom aktuellen Wohnsitz in der EU - auch in Bezug auf das nach Beendigung der Berufstätigkeit, aber aufgrund der früheren unselbstständigen Beschäftigung bezogene Ruhegehalt.

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