Verbrauchsteuern
AEUV: Art 34, Art 110
1. Nach finnischem Recht fallen Getränkeverpackungen unter eine eigene Verbrauchsteuer, wobei allerdings eine Steuerbefreiung für jene Getränkeverpackungen besteht, die zu einem "wirksamen Rücknahmesystem" (Pfandsystem) gehören.