KStG 1988: § 9 Abs 5 vierter Satz und Abs 10 dritter Teilstrich
Wird eine AG, die Mitglied einer Unternehmensgruppe ist,
vor dem Ablauf der dreijährigen Mindestdauer der Zugehörigkeit zur Gruppe - im Rahmen einer errichtenden Umwandlung - in eine KG mit einem reinen (neu hinzutretenden) Arbeitsgesellschafter als Komplementär umgewandelt und