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Teilabfindung des Pensionsanspruches eines Rechtsanwaltes - begünstigte Besteuerung

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL.M.ÖStZB 2017/194ÖStZB 2017, 378 Heft 13 v. 21.7.2017

EStG 1988: § 67 Abs 4 Teilstrich 1

Satzung der Versorgungseinrichtung der RAK Wien

Wird einem Rechtsanwalt - nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters - (auf seinen Antrag hin) von der Rechtsanwaltskammer eine Teilabfindung seiner Altersrente iHv 50 % des Kontostandes ausgezahlt, kann dieser Abfindungsbetrag mit dem begünstigten Steuersatz gem § 67 Abs 4 EStG 1988 versteuert werden.

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