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Zufluss einer Forderung an Mehrheitsgesellschafter-Geschäftsführer

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL.M.ÖStZB 2017/192ÖStZB 2017, 376 Heft 13 v. 21.7.2017

EStG 1988: § 19

Hat der Mehrheitsgesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH eine Forderung gegen ebendiese GmbH, ist der Zufluss des Betrages grundsätzlich bereits dann anzunehmen, sobald die Forderung fällig ist, vorausgesetzt, dass die GmbH nicht zahlungsunfähig ist.

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