EStG 1988: § 17 Abs 6
Eine Außendiensttätigkeit, deren vorrangiges Ziel nicht die Herbeiführung von Geschäftsabschlüssen ist, stellt keine Vertretertätigkeit dar.
Verkauft eine Einkaufsgenossenschaft nicht selbst Waren an ihre Mitglieder, sondern nimmt sie - durch ihre im