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Keine Nachsicht wegen Folgen eines allgemeinen Unternehmerwagnisses / Keine Löschung wegen Uneinbringlichkeit

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL.M.ÖStZB 2017/177ÖStZB 2017, 337 Heft 12 v. 20.6.2017

BAO: § 236

1) Auf die Löschung einer Abgabenschuld wegen Uneinbringlichkeit besteht kein Rechtsanspruch.

2) Folgen eines allgemeinen Unternehmerwagnisses können keine sachliche Unbilligkeit einer Abgabeneinhebung begründen. Käme eine Nachsicht überdies nur anderen Gläubigern zugute, so ist auch die persönliche Unbilligkeit der Einhebung zu verneinen. Diesfalls kommt daher keine Nachsicht der Abgabenschuldigkeiten in Betracht.

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