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Geschäftsführerhaftung - gleichmäßige Verteilung "gewidmeter" Zahlungen

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL.M.ÖStZB 2017/174ÖStZB 2017, 336 Heft 12 v. 20.6.2017

BAO: § 9, § 80

Nach der Rsp des VwGH darf ein Vertreter bei der Entrichtung von Schulden Abgabenschulden nicht schlechter behandeln als andere Schulden; er hat die Schulden vielmehr im gleichen Verhältnis zu befriedigen (Gleichbehandlungsgrundsatz).

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