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Schwarz ausbezahlte Erfolgsprämien - Ermittlung der Bemessungsgrundlage für lohnabhängige Abgaben

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2016/124ÖStZB 2016, 237 Heft 9 v. 2.5.2016

EStG 1988: § 78 Abs 1, § 82

FLAG: § 41 Abs 1, § 43 Abs 2

Wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer einig sind, dass "Schwarzzahlungen" ohne Berechnung und Abfuhr von Abgaben erfolgen, ist dies - nach der Rechtslage vor dem Betrugsbekämpfungsgesetz 2010 - nicht als Nettolohnvereinbarung zu beurteilen. In diesem Fall kann ein Verpflichtungswille des Arbeitgebers, diese Abgaben zu tragen, nämlich nicht angenommen werden. Es ist sohin von Bruttobeträgen auszugehen.

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