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Doppelte Haushaltsführung eines kroatischen Staatsbürgers

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2016/123ÖStZB 2016, 236 Heft 9 v. 2.5.2016

EStG: § 16 Abs 1

Eine berufliche Veranlassung der - mit einer doppelten Haushaltsführung verbundenen - Mehraufwendungen und deren daraus resultierende Qualifizierung als Werbungskosten sind nur dann anzunehmen, wenn dem Steuerpflichtigen die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Ort seiner Beschäftigung nicht zuzumuten ist.

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