BAO: § 303 Abs 4
Das Finanzamt hat die Wiederaufnahmebescheide mit einem Verweis auf den Prüfungsbericht begründet. Dass ein derartiger Verweis zulässig ist, entspricht stRsp des VwGH (vgl das Erkenntnis VwGH 22. 11. 2012, 2012/15/0172, ÖStZB 2014/272).