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Keine "Übernahme" einer offensichtlichen Unrichtigkeit bei Durchführung eines Vorhalteverfahrens

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2016/114ÖStZB 2016, 226 Heft 8 v. 18.4.2016

BAO: § 293b

Gemäß § 293b BAO kann die Abgabenbehörde auf Antrag einer Partei oder von Amts wegen einen Bescheid "insoweit berichtigen, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruht".

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