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Mahngebühr und Säumniszuschlag - Festsetzung durch Bescheid

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2016/104ÖStZB 2016, 221 Heft 8 v. 18.4.2016

BAO: § 198 Abs 1, § 217, § 227a

Gemäß § 198 Abs 1 BAO hat die Abgabenbehörde, soweit in Abgabenvorschriften nicht anderes vorgeschrieben, die Abgaben durch Bescheid festzusetzen. Gemäß Abs 2 haben Abgabenbescheide im Spruch die Art und Höhe der Abgaben, den Zeitpunkt ihrer Fälligkeit und die Grundlage der Abgabenfestsetzung (Bemessungsgrundlage) zu enthalten.

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