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Verschulden der unzuständigen Behörde an nicht fristgerechter Weiterleitung eines Anbringens

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2016/101ÖStZB 2016, 219 Heft 8 v. 18.4.2016

BAO: § 50, § 284 Abs 1

Nach § 284 Abs 1 BAO idF des Finanzverwaltungsgerichtsbarkeitsgesetzes 2012 - FVwGG 2012 kann die Partei wegen Verletzung der Entscheidungspflicht (durch die Behörde) Beschwerde (Säumnisbeschwerde) beim Verwaltungsgericht erheben.

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