KVG: § 2 Z 1
FinStaG: § 5 idF BGBl I 2008/136
Im Beschwerdefall wurde Partizipationskapital gem § 23 Abs 4 BWG mit einem Gesamtvolumen von € 2,7 Milliarden in drei Tranchen begeben, von denen eine Tranche nicht vom Bund, sondern von anderen Anlegern gezeichnet wurde.