KStG: § 8 Abs 2
Der VwGH hob im Erkenntnis VwGH 14. 12. 2005, 2002/13/0022, ÖStZB 2006/359, ua hervor, offene wie verdeckte Gewinnausschüttungen einer Kapitalgesellschaft setzten "definitionsgemäß eine Vorteilszuwendung einer Körperschaft an eine Person mit Gesellschafterstellung voraus" und "ein bloßer "Machthaber" (etwa ein an der Gesellschaft nicht beteiligter Geschäftsführer)" könne "nicht Emp-