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Unterbringung in Einzelzimmer als außergewöhnliche Belastung

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2016/71ÖStZB 2016, 181 Heft 7 v. 1.4.2016

EStG: § 34

Außergewöhnliche Belastungen, die zwangsläufig erwachsen, sind bei der Ermittlung des Einkommens abzuziehen. Eine solche Zwangsläufigkeit kann insb in der Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder Betreuungsbedürftigkeit des Steuerpflichtigen gelegen sein.

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