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Auf die Einfuhr von Waren in eine Region eines Staates (hier: Flämische Region) erhobene Abgabe als Verstoß gegen Art 30 AEUV

Erkenntnisse des EuGHUniv.-Prof. Dr. Nikolaus ZornÖStZB 2016/65ÖStZB 2016, 165 Heft 6 v. 17.3.2016

Abgabe zollgleicher Wirkung

AEUV: Art 30

Im belgischen Recht (Art 21 Düngemitteldekret) ist angeordnet, dass bei der Einfuhr von Düngemitteln in die Flämische Region (sei es aus dem anderen Teil Belgiens, der Wallonischen Region, sei es auch einem anderen Staat) eine Abgabe (Abschöpfungsabgabe) anfällt, für die der Einführer Steuerschuldner ist. Diese belgische Abgabe stellt eine Abgabe gleicher Wirkung wie Einfuhrzölle dar und ist daher durch Art 30 AEUV untersagt.

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