Tabaksteuer
RL 2011/64/EU über die Struktur und die Sätze der Verbrauchsteuern auf Tabakwaren: Art 7, Art 8
Das italienische Recht normierte, dass für Zigaretten, deren Verkaufspreis niedriger ist als bei "Zigaretten der gängigsten Preisklasse", eine Mindestverbrauchsteuer von 115 % der Verbrauchsteuer auf "Zigaretten der gängigsten Preisklasse" erhoben wird. Diese Mindestverbrauchsteuer ist richtlinienwidrig