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Festlegung einer Mindestverbrauchsteuer bloß für billige Zigaretten unzulässig

Erkenntnisse des EuGHUniv.-Prof. Dr. Nikolaus ZornÖStZB 2016/64ÖStZB 2016, 165 Heft 6 v. 17.3.2016

Tabaksteuer

RL 2011/64/EU über die Struktur und die Sätze der Verbrauchsteuern auf Tabakwaren: Art 7, Art 8

Das italienische Recht normierte, dass für Zigaretten, deren Verkaufspreis niedriger ist als bei "Zigaretten der gängigsten Preisklasse", eine Mindestverbrauchsteuer von 115 % der Verbrauchsteuer auf "Zigaretten der gängigsten Preisklasse" erhoben wird. Diese Mindestverbrauchsteuer ist richtlinienwidrig

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