ErbStG
AEUV: Art 63, Art 65
Nach niederländischem ErbStG besteht eine (gänzliche oder teilweile) Befreiung von der Schenkungsteuer für in den Niederlanden gelegene Liegenschaften, die als "Landgut" ("landgoed") nach Art 1 des niederländischen Gesetzes über die Naturschönheit einzustufen sind. Diese ErbSt-Regelung verstößt nicht gegen die Kapitalverkehrsfreiheit.