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Werbeabgabe - Keine Analogie zur umsatzsteuerrechtlichen Organschaft

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2016/37ÖStZB 2016, 100 Heft 4 v. 19.2.2016

WerbeAbgG: § 1, § 2

UStG 1994: § 2 Abs 2 Z 2 idF BGBl 1994/819

Es ist nicht zu erkennen, dass der Gesetzgeber eine Anwendung der Bestimmungen der umsatzsteuerrechtlichen Organschaft nur aus einem Versehen nicht im WerbeAbgG angeordnet hätte. Da es somit an einer planwidrigen Lücke fehlt, kommt eine Analogie zur Organschaft des UStG 1994 für den Bereich der Werbeabgabe nicht in Betracht.

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