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Einkommensteuerliche Erfassung bloß der Spielgewinne aus auslän­dischen Spielcasinos verletzt Dienstleistungsfreiheit

Erkenntnisse des EuGHBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Nikolaus ZornÖStZB 2016/16ÖStZB 2016, 48 Heft 3 v. 1.2.2016

Einkommensteuer

AEUV: Art 52, Art 56, Art 62

Nach italienischem Recht zählen Gewinne aus Glücksspielen (auch in Spielcasinos) zu den steuerpflichtigen Einkünften des Gewinners. Für Spielgewinne, die von italienischen Spielcasinos ausgezahlt werden, besteht jedoch eine Befreiung von der Einkommensteuer. Eine einkommensteuerliche Regelung, die in dieser Weise zwischen Gewinnen aus inländischen und aus ausländischen Spielcasinos differenziert, verstößt gegen Art 56 und Art 52 AEUV.

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