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BFG: Zeitraum des Vorsteuerabzuges für berichtigte Rechnungen

Erkenntnisse des BFGBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2016/404ÖStZB 2016, 717 Heft 24 v. 27.12.2016

UStG 1994: § 12

In Anlehnung an die Urteile des EuGH 15. 7. 2010, C-368/09 , Pannon Gep Centrum kft, ÖStZB 2012/117, und EuGH 8. 5. 2013, C-271/12 , Petroma Transports, ÖStZB 2014/327, ist das BFG der Ansicht, dass die Berichtigung von Rechnungen für Zwecke des Vorsteuerabzuges oder der Vorsteuererstattung ex tunc wirkt.

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