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BFG: Fernstudium an einem Abendgymnasium für Berufstätige als Berufsausbildung

Erkenntnisse des BFGBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2016/389ÖStZB 2016, 711 Heft 24 v. 27.12.2016

FLAG: § 2 Abs 1 lit b

Eine allgemein bildende Schulausbildung zählt nach der Rsp des VwGH "zweifellos" zur Berufsausbildung (VwGH 18. 11. 2008, 2007/15/0050, ÖStZB 2009/271). Dies gilt auch dann, wenn diese Berufsausbildung im Rahmen eines Fernstudiums absolviert wird (vgl UFS 10. 10. 2006, RV/3683-W/02; UFS 26. 5. 2008, RV/3673-W/07).

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