EStG: § 94 Z 5 lit a
Die Abgabe einer KESt-Befreiungserklärung gem § 94 Z 5 lit a EStG 1988 hat zur Voraussetzung, dass der Kapitalertrag im Rahmen eines inländischen oder ausländischen Betriebes steuerlich erfasst wird und die Einnahmen somit Betriebseinnahmen darstellen.