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BFG: KESt-Befreiungserklärung nur bei Vorliegen eines Betriebes gewerblicher Art

Erkenntnisse des BFGBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2016/388ÖStZB 2016, 711 Heft 24 v. 27.12.2016

EStG: § 94 Z 5 lit a

Die Abgabe einer KESt-Befreiungserklärung gem § 94 Z 5 lit a EStG 1988 hat zur Voraussetzung, dass der Kapitalertrag im Rahmen eines inländischen oder ausländischen Betriebes steuerlich erfasst wird und die Einnahmen somit Betriebseinnahmen darstellen.

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